Schwangerschaft

Schwanger als Erzieherin

31. Juli 2022
Erzieherin schwanger

Was es als Erzieherin bedeutet schwanger zu sein

Erfährst du als Erzieherin von einer Schwangerschaft, läuft vieles anders, als wenn du zum Beispiel einen Job im Büro hast.

Erzieherinnen sind in der Schwangerschaft aufgrund vielfältiger Kontakte zu Kleinkindern und Kindern besonders gefährdet und erhalten daher einen besonderen Schutz.

Vielen Frauen geht es so, dass sie die Schwangerschaft, zunächst erst einmal nur im engsten Familienkreis öffentlich machen. Häufig bis zum Ende des ersten Trimesters, da zu diesem Zeitpunkt die Wahrscheinlichkeit eines ungewollten Schwangerschaftsabbruchs deutlich sinkt.

Als Erzieherin kann ich dir dazu nicht raten. In deinem Beruf (genauso wie als Lehrerin oder wenn du in einem Krankenhaus tätig bist) ist es besser, es deinem Arbeitgeber direkt mitzuteilen, denn nur wenn er von deiner Schwangerschaft weiß, kann er dich und dein ungeborenes Baby auch schützen und ist dazu im Übrigen auch verpflichtet.

Was macht der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber muss direkt nachdem er von deiner Schwangerschaft erfahren hat eine Meldung an die Aufsichtsbehörde machen und eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen.

So darfst du zum Beispiel nicht mehr nachts, oder an Sonn- und Feiertagen arbeiten und auch die Höchstgrenze der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit ist geregelt. Besonderes Augenmerk sollte auch auf dem Infektionsschutz liegen.

Besonders im vorschulischen Bereich treten gehäuft Kinderkrankheiten auf, die zu Schädigungen beim ungeborenen Kind führen können. Daher ist es wichtig, dass dein Frauenarzt oder der Betriebsarzt feststellt, welche Impfungen du erhalten hast oder gegen welche Infektionskrankheiten du vielleicht eine Immunität entwickelt hast. Danach kann der Arbeitgeber entscheiden, ob und wie er dich weiter beschäftigen kann.

Aber welche Möglichkeiten gibt es dann?

Solltest du fehlende Impfungen haben oder keine Immunität aufweisen können, hat dein Arbeitgeber folgende Möglichkeiten.

  1. Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsbedingungen. Das heißt, du darfst nicht im Kinderdienst tätig sein, sehr wohl aber Büro- und Verwaltungsarbeiten verrichten oder im Home-Office arbeiten.

Wenn dies nicht möglich ist, dann:

  1. Freistellung von der Arbeit.

Egal für welche Variante sich dein Arbeitgeber entscheidet, wichtig für dich ist, dass du bei Erhalten einer Beschäftigungsbeschränkung oder eines Beschäftigungsverbotes Anspruch auf die Zahlung deines durchschnittlichen Arbeitsentgeltes hast!

Herzlichst,
deine Janina

Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Es wird keine Haftung übernommen. Daher empfehle ich dir zur genaueren Information auf den jeweiligen Seiten deines Bundeslandes nachzuschauen und dich zusätzlich im Mutterschutzgesetz zu informieren. Informationen des Bundeslandes Hessen findest du auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

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