Alleinerziehend

Trennung – Auszug oder die Frage „wer zieht aus?“

31. März 2018
Auszug

Die Zeit bis zum Auszug - wer soll denn das aushalten?

Ihr habt euch gerade getrennt, seid jetzt aber noch gezwungen euch eine Wohnung zu teilen, bis einer von euch eine neue Bleibe gefunden hat? Eine fast unerträgliche Situationen, die in den wenigsten Fällen (außer ihr habt euch einvernehmlich getrennt), friedlich abläuft. Bis zum Auszug sind viele eurer Tage davon gekennzeichnet mit dem Ex-Partner sinnlose Diskussionen auszufechten oder ihr ignoriert euch gegenseitig und wechselt kaum ein Wort.  Doch das ist weder für euch noch für die Kinder eine gesunde Lösung. Und jeder der so eine Situation gerade durchmacht oder bereits erlebt hat, kann es nachempfinden. Die Tage bis zum Auszug sind nervenaufreibend.

Auszug

Was bedeutet denn jetzt eigentlich die Trennung?

Rechtlich ist die Trennung im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Getrennt seid ihr, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Das kann auch bedeuten, innerhalb der Ehewohnung alles getrennt zu regeln, getrennte Zimmer, Mahlzeiten, Finanzen und Hausarbeit. Außerdem sollte mindestens einer von euch, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr herstellen wollen.

Aber wer soll denn nun ausziehen?

Oftmals wird in einer Trennungssituation mit Kindern geschaut, dass der Elternteil, bei dem die Kinder bleiben, auch in der Wohnung bleibt. Dies macht natürlich Sinn, wenn man bedenkt, dass die Kinder, die nun ohnehin schon genug Aufregungen vor und hinter sich haben, zumindest in ihrem Umfeld verbleiben können.

Natürlich könnt ihr, wie oben beschrieben, auch bis Ablauf des Trennungsjahres, noch gemeinsam, getrennt in der Wohnung bleiben, ich kann euch das jedoch aus eigener Erfahrung nicht empfehlen. Häufig sitzen die Verletzungen einfach zu tief um normal miteinander umgehen zu können. Und man hat auch viel eher die Chance, die Trauer zu bewältigen und für sich selbst einen Neuanfang zu finden, wenn der andere nicht mehr da ist.

Was mache ich, wenn der Ex nicht ausziehen will?

Als erstes empfehle ich euch natürlich ein Appell an den Ex-Partner  zu richten, zum Wohle der eigenen Kinder, die Wohnung zu verlassen. Es ist wichtig, dass alle zur Ruhe kommen können und die Kinder nicht die täglichen Streitereien mit anhören müssen. Und auch wenn es bei euch nicht laut einhergeht, kann selbst das eisige Schweigen zwischen den Eltern für die Kinder nahezu unerträglich werden.

Wenn ein Appell nicht ausreicht, dass der Ex die Wohnung verlässt, kann man natürlich auch erst mal einen vorläufigen Auszug vereinbaren, mit einer schriftlichen Einigung, dass nicht endgültig auf die Wohnung verzichtet wird. Natürlich muss der in der Wohnung Verbleibende, dann auch im Innenverhältnis die Kosten übernehmen. Ansonsten hat der andere kaum eine Chance auf einen Neustart in einer eigenen Wohnung.

Gerichtliche Lösung oder doch eigener Auszug?

Solltet ihr auch jetzt noch keine Einigung finden, kann man bei Gericht, am besten über einen Rechtsanwalt, die Zuweisung der ehelichen Wohnung beantragen. Häufig müssen hier jedoch schwerwiegendere Gründe als Streitigkeiten vorliegen. Ich spreche hier von Gewalt oder Drogen- bzw. Alkoholmissbrauch mit schwerwiegenden psychischen Folgen für die Kinder und sich selbst.

Wenn es diese schwerwiegenden Gründe nicht gibt, hat man natürlich selbst jederzeit die Möglichkeit mit den Kindern auszuziehen, um seinen eigenen Seelenfrieden wieder herzustellen. Aber auch das ist oftmals nicht ohne Weiteres innerhalb von ein paar Tagen möglich. Vielleicht besteht aber, als Zwischenlösung, die Möglichkeit, bei Freunden oder Verwandten unterzukommen?

Natürlich ist es nicht leicht, um Hilfe zu bitten, wenn es darum geht, bei jemand anderem unterzukommen und somit quasi seine dauerende Privatsphäre zu beeinträchtigen. Aber denke immer daran, es gibt diese tollen Menschen. Menschen, die einfach ohne wenn und aber, immer an deiner Seite stehen und zu denen du jederzeit kommen kannst. Scheue dich niemals um Hilfe zu bitten, denn du hast es nicht leicht gerade. Und es gibt viele Menschen in deinem Umfeld, die dich gerne unterstützen. Aber du wirst auch merken, wer deine wahren Freunde sind, und wer nun wirklich zu dir hält.

Als letzte Variante hast du die Möglichkeit die Regelung des Getrenntlebens bei Gericht beantragen. Es wird dann von außen eine Entscheidung getroffen, die in erster Linie dem Kindeswohl dienen soll.

schweigen

Dennoch, wenn es irgendwie geht, versucht miteinander im Gespräch zu bleiben und eine einigermaßen friedliche Einigung zu finden. Denn auch wenn ihr nun kein Paar mehr seid, ihr werdet immer die Eltern eurer Kinder sein!

Wie ist es euch ergangen? Welche Lösung habt ihr beim Thema Auszug gewählt?
Ich freue mich über eure Kommentare!

Janina
Mamas Morgenstunde

Du fragst dich, wie es finanziell weitergehen soll? Dann lies meinen Beitrag zum Thema Finanzielle Hilfen nach der Trennung!

 

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