Alleinerziehend

Trennung und nun? Finanzielle Hilfen nach der Trennung

11. März 2018
Finanzielle Hilfen

Eine Übersicht über Finanzielle Hilfen nach der Trennung

Wie soll ich unsere Wohnung bezahlen? Kindergarten und Betreuungskosten stemmen? Genug Geld für Lebensmittel haben? Kleidung und Spielsachen bezahlen? Sportvereine und Freizeitaktivitäten?

Fragen, die du bisher wie selbstverständlich beantworten konntest, werden plötzlich zu einem Hauptthema deines Lebens. Eine typische Begleiterscheinung bei einer Trennung mit Kindern. Aus zwei Einkommen wird plötzlich Eines und die Kosten sind die Gleichen. Und als hättest du nicht genug mit deinen Gefühlen und den Sorgen und Ängsten deiner Kinder zu tun, musst du dich nun zu allererst um die Sicherung eures Lebensunterhalts kümmern. Eine besondere Herausforderung in einer besonders schweren Zeit.

Finanzielle Hilfen Trennung

Finanzielle Hilfen: Überblick

Um dir den Überblick deiner Möglichkeiten innerhalb dieses Dschungels zu erleichtern habe ich dir eine Übersicht der gängigen finanziellen Hilfestellungen zusammengestellt.

Ein wichtiger Aspekt hierbei ist, ob der Ex-Partner bereits aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Zum Thema wer verlässt die Wohnung nach der Trennung gibt es einen gesonderten Beitrag. Denn einige Hilfen, wie zum Beispiel das Wohngeld kann man erst beantragen, wenn der Ex schon woanders gemeldet ist.

Eigenes Einkommen

Etwas einfacher hast es natürlich, wenn du selbst ein eigenes Einkommen hast, das ausreicht um den Lebensunterhalt von dir und deinen Kindern zu bestreiten. Oft ist es jedoch der Fall, gerade wenn man Mama ist, dass man nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht. Dann reicht dieses Einkommen natürlich nicht aus. Hier gibt es verschiedene Finanzielle Hilfen, die man zusätzlich beantragen kann:

Kindergeld

Kindergeld steht dem Elternteil zu, bei dem die Kinder leben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Bleiben die Kinder bei dir, so hast du den Anspruch auf Kindergeld.

Seit dem 01.01.2018 stehen dir für

  • das 1. und 2. Kind: 194 € pro Monat
  • für das 3. Kind: 200 € pro Monat
  • ab dem 4. Kind: 225 € pro Monat

zu.

Für bereits volljährige Kinder erhältst du nur Kindergeld, wenn diese noch zur Schule gehen oder sich in Ausbildung oder Studium befinden. Der Anspruch bleibt bis zum 25. Lebensjahr bestehen.

Um Kindergeld zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde (meist die Familienkasse) gestellt werden. Dieser muss zusammen mit der Geburtsurkunde eingereicht werden. Der Anspruch besteht ab dem Monat der Geburt des Kindes und kann für insgesamt 4 Jahre rückwirkend beantragt werden. Antragsformulare gibt es direkt bei der Behörde oder Online.

Unterhalt

Unterhalt für deine bei dir wohnenden Kinder steht dir dann zu, wenn diese minderjährig sind oder sich noch in der ersten Ausbildung befinden und sie unverheiratet sind. Bei erwachsenen Kindern unterscheidet man zusätzlich noch nach privilegierten volljährigen Kindern (Volljährige unter 21 Jahre in allgemeiner Schulausbildung) und volljährigen Kindern in der ersten Berufsausbildung.

Hierbei ist es egal, ob du mit dem Vater deiner Kinder verheiratet bist, der Unterhaltsanspruch besteht immer, zumindest in Höhe des Mindestunterhaltes. Dieser ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle.

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil hat einen Selbstbehalt, der sich nach seiner Berufstätigkeit und seinem Einkommen richtet.

Ein nicht erwerbstätiger Elternteil hat einen Selbstbehalt von 880,00 €.

Wichtig: Bei Erwerbslosigkeit ist das Elternteil verpflichtet, sich um eine neue Arbeit zu bemühen. Gemäß der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs sollen mindestens 20 Bewerbungen pro Monat geschrieben werden.

Ein erwerbstätiger Elternteil hat einen Selbstbehalt von mindestens 1.080,00 € für Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder und 1.300,00 € für volljährige Kinder.

Sollte nach der Berechnung des Unterhaltes der Anspruch dazu führen, dass der unterhaltspflichtige Elternteil unter die Grenze des Selbstbehaltes fällt, so muss eine Mangelfallberechnung vorgenommen werden.

Die Unterhaltsberechnung kann durch das Jugendamt oder durch einen Anwalt vorgenommen werden. Ebenfalls durch das Jugendamt oder per Gerichtsurteil kann ein Unterhaltstitel erwirkt werden. Hier wird der Unterhalt festgelegt und amtlich festgehalten. Dies hat den Vorteil, dass sofort gegen den Unterhaltsschuldner vollstreckt werden kann, wenn dieser die Unterhaltszahlungen einstellen sollte.

Den Unterhalt solltest du schnellstmöglich beantragen, da er nicht rückwirkend gezahlt wird, sondern erst nach Antragstellung.

Neben dem Unterhalt kann auch ein sog. Sonderbedarf beantragt werden. Denn auch Klassenfahrten, Kita-Gebühren oder sonstige außergewöhnliche Zahlungen müssen sich Eltern teilen. Diese Sonderkosten müssen innerhalb von 12 Monaten nach deren Entstehen beantragt werden.

Unterhaltsvorschuss

Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil nicht zahlt oder die Vaterschaft ungeklärt ist, können Unterhaltsvorschuss erhalten.

Der Unterhaltsbetrag richtet sich hierbei nach dem Alter des Kindes und ist unabhängig vom Einkommen des Antragstellers.

So erhalten Kinder derzeit

  • von 0-5 Jahren: 154,00 €
  • 6-11 Jahren: 205,00 €
  • 12-17 Jahren: 273,00 € (Einschränkungen hier nur bei gleichzeitigem Hartz IV-Bezug).

monatlich.

Den Antrag musst du beim zuständigen Jugendamt bei der Unterhaltsvorschusskasse stellen. Da von der Antragstellung bis zur erstmaligen Auszahlung des Unterhaltvorschusses bis zu 12 Wochen vergehen können, ist hier eine enorme Geduld gefragt. Positiv ist jedoch, dass der Unterhaltsvorschuss rückwirkend ab dem Datum der Antragsstellung gezahlt wird. 

Ehegattenunterhalt

Wenn dein Ex-Partner berufstätig ist, solltest du in jedem Fall Trennungsunterhalt einfordern. Einzige Voraussetzungen sind hier, dass er ein höheres Einkommen als du erzielt und er nach Abzug des Kindesunterhaltes noch über der Grenze des Selbstbehaltes liegt. Eine professionelle Beratung kann hier sehr nützlich sein, vor allem auch im Hinblick auf den späteren nachehelichen Unterhalt, falls ihr verheiratet seid. 

Betreuungsunterhalt

Dieser steht dir zu, bis euer Kind 3 Jahre alt ist. Der Gesetzgeber ist hier der Meinung, dass dir eine Erwerbstätigkeit vorher nicht zugemutet werden kann. Es ist auch unerheblich, ob ihr verheiratet seid oder ein nichteheliches Kind habt.

Steuervorteile

Als Alleinerziehende steht dir ein Wechsel der Lohnsteuerklasse zu. Das macht sich vor allem bemerkbar, wenn du vorher in der Lohnsteuerklasse V warst. Jetzt bekommst du die Lohnsteuerklasse II (Alleinerziehend mit Kind), die dir deutlich weniger Abzüge auf deiner Gehaltsabrechnung bringt.

Übernahme der Betreuungskosten für Kindergarten und Schulbetreuung/Hort

Ebenfalls beim Jugendamt beantragen solltest du die Übernahme der Kinderbetreuungskosten sofern die Kinder bereits im Kindergarten oder der Schule sind. Nach Erteilung des Bescheids wird der geschuldete Beitrag direkt vom Jugendamt an die Einrichtung oder Schule gezahlt. Der Bewilligungszeitraum beträgt meistens ein Jahr. Danach musst du einen neuen Antrag stellen.

Wohngeld

Eine weitere Hilfe kann die Beantragung von Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldstelle sein. Faktoren für den Erhalt und die Höhe der Zahlung sind:

  • die Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • das Gesamteinkommen des Haushaltes
  • die Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung (bei Eigentum)
  • kein Bezug von weiteren Sozialleistungen (z.B. Hartz IV).

Auch hier gilt, den Antrag schnellstmöglich stellen, da unter Umständen bis zur Erteilung des Bescheids bis zu 6 Wochen vergehen können.

Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Ich empfehle dir, den Antrag bereits nach 10 Monaten Bezug zu stellen, dass es durch die Bearbeitungszeit durch die Behörde, keine Unterbrechung der Zahlung gibt.

Ein weiterer Vorteil des Wohngeldbezugs ist der, dass dir dadurch Leistungen für Bildung und Teilhabe zustehen. Das ist vor allem wichtig, wenn der Vater keinen Unterhalt und somit auch keinen Sonderbedarf zahlt. Mit dem Wohngeldbescheid erhältst du in der Regel diese Teilhabebescheinigung mit der Erklärung, wo du diese Einreichen kannst.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Mit dem Wohngeldbescheid erhältst du den Bescheid für Leistungen von Bildung und Teilhabe.

Teil des Pakets sind:

  • Übernahme von Ausflügen und Klassenfahrten
  • Zuschuss zum Schulbedarf von 100 € jährlich
  • Übernahme der Kosten der Schülerbeförderung
  • Nachhilfe
  • Mittagessen in Schule oder Kindergarten
  • Beiträge für Vereine, Musikschule o.ä. in Höhe von 10 € monatlich pro Kind.

Es lohnt sich also in jedem Fall einen Wohngeldantrag zu stellen, auch wenn nur ein kleiner Zuschuss erzielt werden kann, da die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zusätzlich eine enorme Erleichterung bedeuten.

Ich hoffe, ich konnte etwas Ordnung in dein Kopfchaos bringen und freue mich über Kommentare und weitere Ideen zum Thema Finanzielle Hilfen nach der Trennung.

Wie ist es dir ergangen?

Janina

Mamas Morgenstunde

Du möchtest regelmäßig auf dem laufenden bleiben? Dann registriere dich jetzt für meinen Newsletter.

Hole dir deine kostenlose Checkliste: „Finanzielle Hilfen nach der Trennung“! 

Anmerkung:

Die Inhalte dieser Website werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch übernehme ich keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultiere unbedingt einen Rechtsanwalt.
Haftungsansprüche gegen die Verfasserin, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

You Might Also Like

2 Comments

  • Reply Katja 12. November 2018 at 10:40

    Ein toller Artikel zu diesem Thema und eine sehr gute Übersicht der unterschiedlichen finanziellen Hilfen. Diese Informationen werden sicherlich einigen eine Hilfe sein.

    • Reply Janina 12. November 2018 at 13:56

      Vielen Dank für das positive Feedback. Herzliche Grüße Janina

    Leave a Reply